Persönliches Budget

 

Das Persönliche Budget ist eine Leistung, bei der Menschen von Leistungsträgern Geld erhalten. Damit bezahlen sie Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Assistenzbedarfs erforderlich sind.

 

(Gesetzlich geregelt in den §§ 14 und 17 des SGB IX.)

 

 

Was ist das Persönliche Budget?

 

Alle Menschen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung. Wunsch- und Wahlrecht stehen dabei im Vordergrund. Niemand soll wegen Art und Schwere einer Einschränkung oder wegen des Umfangs benötigter Leistungen ausgegrenzt werden.

 

In der Regel erhalten Empfänger am Monatsanfang ihr Budget für den ganzen Monat. Damit kaufen sie selbst Leistungen, zum Beispiel Assistenz.

 

Sie entscheiden selbst, welche Hilfen sie brauchen und wer wann eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung.

 

Das SGB IX sieht in Ausnahmen vor, das PB durch Gut-

scheine zu erbringen, die die Empfänger bei bestimmten

Diensten einlösen können.

 

 

Leistungen und Leistungsträger

 

Das PB kann für alle Leistungen zur Teilhabe bewilligt werden, also medizinische Reha, Teilhabe im Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Einmalzahlungen sind möglich. Es gibt einfache PBs (ein Leistungsträger) und trägerübergreifende PBs (mehrere Träger für unterschiedliche Leistungen in einem Budget).

 

Mögliche Leistungsträger:

 

- Kranken- und Pflegekasse,

- Renten- und Unfallversicherung

- Träger der Alterssicherung der Landwirte

- Träger der Kriegsopferfürsorge,

- Jugend- und Sozialhilfeträger,

- Integrationsamt,

- Bundesagentur für Arbeit.

 

 

Antragstellung

 

Der Antrag kann bei dem/n Leistungsträger/n oder den

gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein einfaches PB bei nur einem Träger als auch trägerübergreifend. Den Antrag kann jeder berechtigte Mensch stellen, egal, wie schwer die Einschränkung ist. Auch für Menschen, die es nicht allein verwalten können, kommt es infrage. Es können auch Eltern für ihre Kinder PBs beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz oder Ferienbetreuung vom Jugendamt.

 

 

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

 

Es soll den individuellen Bedarf decken. Die Mehrheit der bewilligten Summen liegt zwischen 200 € und 800 € im Monat.

 

Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten: Das PB soll die Höhe der Kosten aller bisher benötigten Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung einzubeziehen.

 

 

Wer unterstützt bei Beantragung und Verwaltung?

 

Alle Leistungsträger haben Beratungspflicht. Gemeinsame örtliche Servicestellen der Träger bieten Beratung, Unterstützung und Hilfe bei der Inanspruchnahme. Auf den Internetseiten der Servicestellen finden sich Angaben dazu. Es gibt verschiedene Initiativen, die beraten oder Beratung vermitteln.

 

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V.:

01805 474712

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

01805 676715.

 

 

Ansprechpartner und Antragsempfänger in Lübeck:

 

Sozialamt Lübeck

Kronsforder Allee 2

23560 Lübeck

Tel. 04 51 / 1 22 49 09

 

Deutsche Rentenversicherung Nord

Ziegelstraße 150

23556 Lübeck

04 51 / 48 50.

 

 

Muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden?

 

Ziel des PBs ist die Teilhabe. Dafür schließen Leistungsträger und Empfänger eine Zielvereinbarung ab, in der festgelegt wird, ob und wie der Einsatz nachgewiesen wird. Dies soll sich auf die Leistung beziehen, nicht den Preis.

 

Ausreichend ist eine Ergebnisqualitätskontrolle. Diese soll einfach, unbürokratisch (so wenig wie möglich, so viel wie nötig) und abhängig von Art der Leistung und Bedarf sein.

 

Damit sollen Bereitschaft zur Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt werden.

 

 

Quelle: www.einfach-teilhaben.de

 

Mehr Infos unter: www.budget.bmas.de

 

 

Download des HANSENIOR-Flyers zum PB (als PDF):

Persönliches Budget für Seniorenassistenz, Begleitung, Beratung, Betreuung und Sicherstellung der sozialen Teilhabe
Persönliches Budget.pdf
PDF-Dokument [106.6 KB]

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